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Stellungnahme: Energieverordnung: Verordnungsänderungen im Bereich BFE mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022

Der VSA lehnt die in der Energieverordnung EnV vorgeschlagenen Anpassungen weitestgehend ab. Einerseits würden damit die Planungsvorgaben aus dem Energiegesetz EnG und Vorgaben zur Richtplanung (Gemäss Bundesgerichtsurteil Grimsel) zunichte gemacht, andererseits bestehende kleinere Wasserkraftwerke trotz sehr geringer Stromproduktion zu nationalem Interesse erklärt. Aus Sicht Gewässerschutz sind diese Anpassungen nicht zielführend und klar abzulehnen.

Siehe auch die VSA-Mitteilung dazu.

  • Publikationsjahr: 2021

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