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eine Grünfläche vor einem Gebäude mit gelben Blumen.

Projektbeschrieb: Sicherheitsfragen bei offenen Wasserflächen im Siedlungsgebiet-Schwammstadt

Hintergrund

Bei der Förderung von naturnahen Massnahmen zur Bewirtschaftung des Regenwassers (Versickerungsmulden, multifunktionale Flächen, offene Gewässerläufe / Biotope, usw.) taucht im Planungsprozess häufig die Frage nach der Sicherheit auf. In diesem Zusammenhang wird meistens für die Begrenzung der Wassertiefe auf die BfU-Empfehlung «Kleingewässer» hingewiesen, welche für Teiche in Spielbereichen ohne Schutzeinrichtung eine max. Wassertiefe von 20 cm vorgeben.

Das führte und führt in der Praxis immer noch dazu, dass z.B. Versickerungsmulden, bei denen die Wassertiefe von 20 cm nur wenige Stunden pro Jahr überschritten wird, mit hohen Zäunen oder Steinmauern umgeben werden oder eingedolte Bäche im Siedlungsgebiet nicht freigelegt werden. Innovative Lösungen aus der Massnahmenpalette der Blau-Grünen Infrastrukturen sind deshalb schwierig umzusetzen.

Ziel

Das Merkblatt zu Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit offenen Wasserflächen im Siedlungsgebiet gibt Empfehlungen zur Sicherung dieser, teils temporärer Wasserflächen. Sie weist darauf hin, in welchen Fällen eine Einzäunung sinnvoll ist, zeigt gute Alternativen auf und liefert Informationen zur Haftungsfrage bei Unfällen.

Zielpublikum

Die Empfehlung richtet sich in erster Linie an öffentliche Bauherren und Planer von blau-grünen Infrastrukturen (BGI, insb. Versickerungsanlagen, multifunktionale Flächen und Ausdolung und Aufwertung von Fliessgewässern im Siedlungsgebiet).

Projektorganisation

  • Projektleitung: Silvia Oppliger (VSA)
  • Auftragnehmer: Andreas Kocher (Bänziger Kocher Ingenieure AG)
  • Mitwirkende: Mitarbeiter von Gemeinden, BfU, WA21, Planungsbüros

Laufzeit

2023-2024

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