Stellungnahme: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von elektrischer Energie durch zentrale ARA für kommunales Abwasser.
Im Falle einer Strommangellage wird die Abwasserreinigung und Schutz der Gewässer zur Herausforderung. In einer Strommangellage wird die Bewirtschaftung zentraler Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser gesondert geregelt und ist infolgedessen von den Bewirtschaftungsmassnahmen Kontingentierung oder Sofortkontingentierung des Verbrauchs von elektrischer Energie ausgenommen. Der VSA begrüsst den vorliegenden Verordnungsentwurf über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von elektrischer Energie durch zentrale Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser.
- Publikationsjahr: 2024