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VSA-Mitgliederumfrage Interessenvertretung

Hintergrund und Zielsetzung

Der VSA wird im 2022 seine Strategie für die Zeitspanne 2023 – 2026 erarbeiten. In der Strategie wird unter anderem die Interessenvertretung bzw. die politische Arbeit des VSA reflektiert und definiert. Denn die Rahmenbedingungen für die Siedlungswasserwirtschaft kann sich die Branche nicht selber setzen. Es ist die Politik, welche die gesetzlichen Grundlagen und damit die Rahmenbedingungen im Bereich Umweltschutz-, Gewässerschutz, der Raumplanung, Energieversorgung und Bildung festlegt.

Diese Befragung der VSA-Basis, soll die Meinungen und Erwartungen der VSA-Mitglieder erfassen, ob und wie sich der VSA in der Beeinflussung der nationalen politischen Rahmenbedingungen einsetzen soll. Befragt werden alle Fachleute, welche bei einem VSA-Mitglied arbeiten oder selber Mitglied beim VSA sind.

Das entstehende Gesamtbild dient dem Vorstand als Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Interessenvertretung und die Aktualisierung der VSA-Strategie für die Zeitspanne 2023 – 2026.

Politische Kommunikation / Interessenvertretung

Die Interessenvertretung ist die konkrete Anwendung der politischen Kommunikation durch eine Organisation. Wenn der VSA die Gewässerschutzinteressen und weitere Interessen der Branche vertritt, ist er mit einem komplett anders funktionierenden als dem gewohnten natur- und ingenieurwissenschaftlichen Umfeld konfrontiert. In der Interessenvertretung ist der Kontakt zur Politik und deren Akteuren sowie letztlich die Einflussnahme auf diese gefragt.

Unter Interessenvertretung sind demnach alle Aktivitäten des VSA zu verstehen, die dem Ziel dienen, bestmögliche und nachhaltige politisch-rechtliche Rahmenbedingungen für saubere und lebendige Gewässer zu schaffen. Die Interessenvertretung kann auf kommunaler, kantonaler, nationaler oder internationaler Ebene geschehen. Für den VSA steht die nationale Politik im Fokus.

In der Strategie 2019-2022 hat der VSA festgehalten:

  • Vision: Der VSA nimmt Einfluss auf alle Aktivitäten zur Förderung des Gewässerschutzes, von der Fachwelt über die Politik, die (Land-)Wirtschaft bis hin zur Gesellschaft. (Seite 2)
  • Der VSA vertritt Gewässerschutzinteressen proaktiv und selbstbewusst; (Seite 2)
  • Der VSA stellt den Wert sauberer und lebendiger Gewässer dar und kommuniziert diesen sowohl der Fachwelt als auch einer breiten Öffentlichkeit (Seite 2)
  • Der VSA übernimmt in relevanten Bereichen die Themenführerschaft. (namentlich an erster Stelle erwähnt sind «Massnahmen an der Quelle zur Reduktion der Stoffeinträge», Seite 6)

Aktivitäten des VSA vor dem Hintergrund der Trinkwasserinitiative

In der Schweiz fand vor der Abstimmung vom 13. Juni 2021 zur Trinkwasser- und der Pestizidverbotsinitiative erstmals eine breite gesellschaftliche Diskussion um unser «Kernthema Wasser» statt. Die beiden Initiativen schafften es, das Wasser auf die politisch-gesellschaftliche Agenda zu bringen.

Der VSA-Vorstand entschied im Vorfeld, keine Abstimmungsparolen auszugeben. Der Grund für diese Zurückhaltung liegt darin, dass der VSA ein Fachverband ist, der sich im Rahmen seiner Interessenvertretung in erster Linie direkt bei nationalen Parlamentarierinnen und Parlamentariern für gute Gewässerschutzlösungen einbringen will. Für eine möglichst hohe Glaubwürdigkeit ist es bei Parlamentarierinnen und Prarlamentariern (insbesondere bei denjenigen, die zur Gewinnung einer Mehrheit erforderlich sind) kontraproduktiv, sich zu stark für oder gegen eine konkrete Abstimmungsvorlage zu exponieren. So konnte der VSA als neutraler Fachverband im Hintergrund für eine möglichst griffige Pa.Iv. 19.475 (dem  «Gegenvorschlag» des Parlaments zur Trinkwasserinitiative) einsetzen. Die Pa.Iv. wurde am 19. März 2021 von beiden Räten angenommen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen traten mit unmittelbarer Wirkung in Kraft. Besonders erwähnenswert sind die folgenden Fortschritte im Gesetz:

  • Berücksichtigung der Biozide, Risikominderung Biozide (Art. 10 und 25 a Chemikaliengesetz)
  • Überprüfung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, wenn im für Trinkwasser genutzten Gewässer wiederholt Konzentrationen von > 0,1 Mikrogramm/Liter festgestellt werden oder die ökotoxikologischen Grenzwerte wiederholt überschritten werden (Art 9 Abs. 3-6 Gewässerschutzgesetz)
  • Strengere Regelung der Pflanzenschutzmittel im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen (Art 27. Abs 1bis Gewässerschutzgesetz)
  • Der Bundesrat legt die Reduktionsziele von Nitrat- und Phosphor in der Landwirtschaft fest (Landwirtschaftsgesetz, Art 6a)
  • Verpflichtende Risikominderungen bei Pflanzenschutzmitteln um 50% bis 2027 (Landwirtschaftsgesetz, Art 6b)

Dass der VSA auf Abstimmungsparolen verzichtete bedeutet aber nicht, dass wir uns gar nicht zu den Initiativen geäussert hätten: In einem A&G-Artikel stellte der VSA die Initiativen vor und dem Leser wurde klargemacht, dass bei einer Annahme der Initiative das Parlament deren Schwachstellen so ausmerzen werde, dass auch der verantwortungsvolle Stimmbürger den Initiativen zustimmen dürfe.

Politikmemorandum

Mit dem Politikmemorandum nimmt der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutz-
fachleute (VSA) Stellung zu wichtigen Themen der Schweizer Umweltpolitik, die ihn direkt
betreffen. > Beispiel

Positionspapier

In Positionspapieren nimmt der VSA zu einem konkreten Thema Stellung und stellt Forderung an die Politik auf.
> Beispiel

Parlamentarische Instrumente

Motion

Eine Motion ist ein parlamentarischer Vorstoss, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Unzulässig ist eine Motion, wenn sie eine in einem gesetzlich geordneten Verfahren zu treffende Verwaltungsverfügung oder einen Beschwerdeentscheid betrifft.

Interpellation

Mit einer Interpellation verlangt ein Ratsmitglied, die Mehrheit einer Kommission oder eine Fraktion Auskunft über wichtige innen- und aussenpolitische Ereignisse und Angelegenheiten des Bundes. Der Bundesrat beantwortet Interpellationen in der Regel bis zur nächsten Session schriftlich.

Parlamentarische Initiative

Mit einer parlamentarischen Initiative kann ein Ratsmitglied, eine Fraktion oder eine Kommission den Entwurf zu einem Erlass oder die Grundzüge eines solchen Erlasses vorschlagen. Die Leitung der Gesetzgebungsarbeiten erfolgt durch eine Kommission des National- oder Ständerates. Als Antwort auf die Trinkwasserinitiative hat das Parlament z.B. die Pa.Iv. 19.475 lanciert und verabschiedet.

Vernehmlassung

Ein Vernehmlassungsverfahren ist eine Phase im Gesetzgebungsverfahren. Bei der Vorbereitung jeder Verfassungsänderung, neuer Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen, von wichtigen völkerrechtlichen Verträgen sowie anderen Vorhaben von grosser Tragweite werden die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise (insbesondere Verbände) vom Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen. Dies geschieht, indem die zuständige Stelle (in der Regel das zuständige Departement) einen Vorentwurf und dazu einen erläuternden Bericht veröffentlicht bzw. interessierten Kreisen zustellt.

Parlamentarische Kommissionen

Die politischen Geschäfte werden stark von den parlamentarischen Kommissionen  geprägt. Kommissionen sind Ausschüsse des Parlaments, die aus einer begrenzten Anzahl von Ratsmitgliedern bestehen. Sie haben grundsätzlich die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten. Darüber hinaus verfolgen sie die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich und arbeiten Vorschläge aus. Die Geschäfte und Traktanden sind nur teilweise öffentlich zugänglich. Persönliche Kontakte zu einzelnen Kommissionsmitgliedern von relevanten Kommissionen sind zentral.

Für den VSA relevante Kommissionen sind:

  • Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK
  • Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben WAK
  • Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK

Parlamentarische Gruppen

Die Ratsmitglieder, welche sich für einen bestimmten Sachbereich interessieren, können sich zu parlamentarischen Gruppen  zusammenschliessen. Die Gruppen müssen allen Ratsmitgliedern offenstehen. Die Parlamentsdienste führen ein öffentliches Register der parlamentarischen Gruppen.

Referendum

Das Referendum  erlaubt den Stimmberechtigten, an der Urne über wichtige Beschlüsse des Parlaments endgültig zu entscheiden. Das fakultative Referendum kann von 50 000 Stimmberechtigten (Volksreferendum) oder acht Kantonen (Kantonsreferendum) innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses (Bundesgesetz, Verordnung, Bundesbeschluss und einfacher Bundesbeschluss) verlangt werden.

Volskinitiative

Bürgerinnen und Bürger können mit einer Volksinitiative  eine Total- oder Teilrevision der Bundesverfassung initiieren. Für ihr Zustandekommen braucht es innert einer Sammelfrist von 18 Monaten die Unterschriften von 100 000 Stimmberechtigten.

Standesinitiative

Jeder Kanton hat das Recht, der Bundesversammlung eine Standesinitiative zu unterbreiten. Ein Kanton kann mit dieser vorschlagen, dass eine Kommission einen Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung ausarbeitet.

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