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Anfragen und FAQ zum Stand der Technik

Stellen Sie Ihre Frage zum Stand der Technik

Falls Sie eine Frage haben, die nicht in den untenstehenden FAQ aufgelistet wird, geben Sie diese direkt in das nachfolgende Formular ein. Bitte beachten Sie: Die Arbeitsgrupe «Stand der Technik» beantwortet ausschliesslich Fragen zum Stand der Technik bei Gewerbe und Industrieabwasser. Komplexere Fragestellungen und Fragen zur Stoffbeurteilung werden von der VSA-Plattform Verfahrenstechnik Mikroverunreinigungen beantwortet. Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte mit dem allgemeinen Anfrageformular an die entsprecheden Arbeitsgruppe.

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Sie fragen, VSA-Experten antworten: Fragestellungen werden in jedem Fachbereich von einer Expertengruppe beantwortet (Bearbeitungszeit: max. 10 Tage). Sind es Fragen von allgemeiner Bedeutung, werden diese anonymisiert im jeweiligen Fachbereich in den FAQ aufgenommen.

FAQ Stand der Technik

In der nachfolgenden Zusammenstellung sind die von der Arbeitsgruppe «Stand der Technik» beantworteten Anfragen aufgeführt. Die Antworten entsprechen dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Beantwortung. Es handelt es sich um die Fachmeinung des VSA. Zuständig für den Vollzug ist die jeweilige kantonale Fachstelle. Sie entscheidet über die Vorgehensweise.

Industrie- und Gewerbeabwasser generell

Stand der Technik im betrieblichen Umwelt- und Gewässerschutz

Abwasservorbehandlung /Verfahrenstechnik

Liegenschaftsentwässerung in Industrie und Gewerbe

Abfall- und Sonderabfallbewirtschaftung

Lagerung von wassergefährdenden Stoffen

Absicherung und Entwässerung von Güterumschlagplätzen

Schadenvorsorge, Störfallprävention in Betrieben

Weitere nützliche Informationen

In der Schweiz erhalten Vollzugsbehörden sowie Industrie- und Gewerbebetriebe Informationen und Hinweise für die Anwendung des Begriffs «Stand der Technik» bei der Beurteilung von Abwässern im Dokument Stand der Technik im Gewässerschutz.
Die eidgenössische Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998 verlangt von den industriellen und gewerblichen Betrieben, dass sie bei den Produktionsprozessen und der Abwasserentsorgung die nach dem Stand der Technik erforderlichen Massnahmen treffen.

Für die EU-Staaten gilt die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 (IVU-Richtlinie) über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Directive 96/61/EC – Integrated Pollution Prevention and Control – Directive IPPC).
Der Stand der Technik wird in branchenbezogenen Dokumenten oder Querschnittsdokumenten, sogenannten BREF’s (BAT Reference Documents) festgehalten.

In Deutschland sind die Anforderungen gemäss BVT (Beste Verfügbare Techniken – gleichbedeutend mit Stand der Technik), in den Anhängen der Abwasserverordnung AbwV branchenbezogen aufgeführt. Diese Verordnung soll ausdrücklich der Umsetzung der Richtlinie 96/61/EG dienen.

In Österreich gilt die AAEV, Verordnung über die Allgemeine Begrenzung von Abwasseremissionen in Fliessgewässer oder öffentliche Kanalisationen. Für viele Herkunftsbereiche ist der Stand der Technik in gesonderten Verordnungen, den AEV, abgebildet. Die Auflistung der verschiedenen AEV finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.

Dokumente

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