Betreiber
Übersetzungen
EXPLOITANT
gestore
Hinweis
Dies ist ein Modellbegriff gemäss VSA-DSS. Weitere Informationen zum Datenmodell VSA-DSS finden Sie hier.
Subsystem
Abwasserreinigungsanlage, Administration (inkl. Finanzen, Abschreibungen, Werterhalt), Gewässer, Kanalnetz, Liegenschaftsentwässerung, Messungen
Definition
«Für den Unterhalt eines Bauwerks zuständige Stelle.» (Formulierung gemäss SIA405 (2025)
Siehe auch neue Tabelle Eigentümer, Betreiber und Finanzierung: https://vsa.ch/wiki/hinweise-zu-den-attributen-eigentuemer-betreiber-und-finanzierung/
Die Definition von Eigentümer und Betreiber bei Abwasseranlagen ist eine Grundvoraussetzung um eine GEP-Bearbeitung zu starten. Sie ist entscheidend, um zu definieren, welcher Teil des Netzes betrachtet und untersucht werden soll. Im Weiteren sind die Eigentumsverhältnisse entscheidend für die Regelung der Kosten. Dabei sind verschiedene Aspekte in Betracht zu ziehen (Betriebskosten, Unterhaltskosten, Erstellungskosten, …).
Insbesondere bei der Zusammenführung von Daten in einem ARA-Einzugsgebiet müssen Betreiber und Eigentümer zwingend erfasst und im Detail spezifiziert sein. „Gemeinde“ oder „öffentlich“ als Bezeichnungen für den Eigentümer reichen dann nicht mehr, da man plötzlich mehrere Gemeinden hat. Es muss der effektive Name der Gemeinden erfasst sein.
Insbesondere in grösseren Verwaltungseinheiten (Stadt oder Kanton) muss oft noch detaillierter unterschieden werden: „Zürich“ oder „Bern“ genügt in der Regel nicht. Es ist der Name der zuständigen Amtsstelle bzw. «Kasse» zu erfassen.
Bemerkung Definition
Erfassungsgrundsätze
• Es ist immer der effektive Name der Trägerschaft zu erfassen, ausser bei nicht mehr einzeln erfassten Privaten, also z.B. «Musterkofen» statt «Gemeinde»
• Die Bezeichnungen sollen möglichst kurz sein, also z.B. «Musterkofen» statt «Gemeinde Musterkofen»
• Falls über verschiedene Kassen abgerechnet wird, müssen diese einzeln als Eigentümer oder Betreiber aufgeführt werden. Der Liegenschaftsentwässerung eines öffentlichen Gebäudes einer Gemeinde muss z.B. ein anderer Eigentümer zugewiesen werden (z.B. «Musterkofen_oeffentliche Bauten»), als dem öffentlichen Gemeindenetz (z.B. «Musterkofen»).