Finanzierung
Übersetzungen
FINANCEMENT
Hinweis
Dies ist ein Modellbegriff gemäss VSA-DSS. Weitere Informationen zum Datenmodell VSA-DSS finden Sie hier.
Definition
Finanzierungart (Finanzierung gemäss GschG Art. 60a).
oeffentlich: Gesamtheit aller erdverlegten Leitungen und Bauwerke, die über Abwassergebühren gemäss Art. 60a des Gewässerschutzgesetzes finanziert werden
privat: Gesamtheit aller erdverlegten Leitungen und Bauwerke, die nicht über Abwassergebühren gemäss Art. 60a des Gewässerschutzgesetzes finanziert werden