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Finanzierung

Übersetzungen
FINANCEMENT

Hinweis

Dies ist ein Modellbegriff gemäss VSA-DSS. Weitere Informationen zum Datenmodell VSA-DSS finden Sie hier

Definition

Finanzierungart (Finanzierung gemäss GschG Art. 60a).

oeffentlich: Gesamtheit aller erdverlegten Leitungen und Bauwerke, die über Abwassergebühren gemäss Art. 60a des Gewässerschutzgesetzes finanziert werden

privat: Gesamtheit aller erdverlegten Leitungen und Bauwerke, die nicht über Abwassergebühren gemäss Art. 60a des Gewässerschutzgesetzes finanziert werden

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