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eine Gruppe von Menschen, die in einem Raum stehen.

Schulung für Klärwerkfachleute

Der Erfolg des Gewässerschutzes hängt wesentlich vom fachkundigen Betrieb der Abwasseranlagen ab.
Die Siedlungsentwässerungs- und Abwasserreinigungsanlagen sind komplexe Einrichtungen. Ihr Betrieb stellt hohe Anforderungen an das Klärwerkspersonal. Dieses benötigt deshalb eine breite und fundierte fachliche Ausbildung, die sich von Systemen der Abwassersammlung über Verfahren im Bereich Abwasser- und Schlammbehandlung bis zu den dazu gehörenden Infrastrukturen erstreckt.

Die schweizerische Gewässerschutzgesetzgebung verlangt fachlich ausgebildetes Personal zum Betrieb der Abwasseranlagen. Die Vollzugshilfe (2014) zur Gewässerschutzverordnung hält fest:

Die Verantwortlichen für den Betrieb von ARA und deren Stellvertreter müssen über den eidgenössischen Fachausweis verfügen. Für kleinere und wenig komplexe Anlagen können in Absprache mit der Behörde auch weniger strenge Anforderungen an die Ausbildung des Personals gestellt werden.

Aufgaben und Funktionen des Klärwerkspersonals

Auf Kläranlagen gibt es verschiedene Aufgabenbereiche und entsprechend unterschiedlich ausgebildetes Personal. Der VSA und die Groupe romand pour la formation des exploitants de stations d’épuration (FES) bieten für Klärwerkfachleute und Klärwärter Ausbildungen an. Diese Bezeichnungen sind nicht geschützt und werden teilweise unterschiedlich verwendet. Als Hilfestellung für Betreiber und Gemeinden hat die Ausbildungsleitung Musterstellenbeschriebe für Betriebsleiter, Klär(werk)fachleute und Klärwärter verfasst (Word-Dokument siehe unten).

Klärwerkfachleute stehen einem kleineren bis mittleren Klärwerk (ca. 2’000 – ca. 30’000 Einwohnerwerte) vor. Sie sind für die fachliche und personelle Führung der Anlage verantwortlich. Auf grossen Abwasseranlagen sind sie häufig für den Betrieb bestimmter Abwasserreinigungsstufen verantwortlich (mechanische Reinigung, biologische Stufe, Filtration, Schlammbehandlung usw.). Sie verfügen über eine handwerkliche Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis und den eidgenössischen Fachausweis für Klärwerkfachmann/-fachfrau (oder eine vergleichbare Zusatzausbildung).

Klärwärter sind für den Betrieb kleiner Anlagen (kleiner ca. 2’000 Einwohnerwerte) verantwortlich. Oft werden sie in mittleren und grösseren Anlagen für Reinigungs- und einfache Wartungsarbeiten eingesetzt. Sie verfügen über eine handwerkliche Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest und den VSA-, bzw. FES-Ausweis für Klärwärter / Klärwärterin.

Ausbildungskonzept

Für das Ausbildungsniveau 1 (Ausbildung zum Klärwärter / zur Klärwärterin mit Ausweis VSA bzw. FES) werden die Kurswochen G1, G2 und der E-Kurs besucht, sowie die Einstufungsprüfung und die E-Prüfung absolviert.

Für das Ausbildungsniveau 2 (Ausbildung zum Klärwerkfachmann / zur Klärwerkfachfrau mit eidg. Fachausweis) werden die Kurse G1, G2, M1, M2, M3, M4, M5, M6 und M7 und bei Bedarf LL besucht, sowie die Lernkontrollen und die eidgenössische Berufsprüfung absolviert.

Mit der Einführung der Kurse LL und M1-M7 ab 2021 wird die Modularität der Ausbildung verstärkt. Mit wenigen Ausnahmen ist es möglich statt der gesamten Ausbildung nur einzelne Kurse zu besuchen. Die Teilnehmenden erhalten dann neben der Kursbestätigung nach der erfolgreichen Absolvierung der Lernkontrollen eine entsprechende Bestätigung.

Aktuelle VSA-Veranstaltungen

Dokumente

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