Klärwerkfachmann/Klärwerkfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis
Berufsprüfung 2024
Datum
14.-16. Oktober 2024
Ort
GYB Gymnase intercantonal de la Broye
Rue du Gymnase 1, 1530 Payerne
Daten
18./19. November 2024: schriftliche Prüfungen
25.-27. November 2024: mündliche Prüfungen
Ort schriftliche Prüfungen
Hotel Kreuz Bern, Zeughausgasse 41, 3011 Bern
Ort mündliche Prüfungen
Campus Sursee, 6210 Sursee
Kandidatinnen und Kandidaten, die vor Inkrafttreten dieser Änderung die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten bis Ende 2023 Gelegenheit zu einer 1. bzw. 2. Wiederholung gemäss Ziff. 5.11 in der Fassung der Prüfungsordnung vom 2. Mai 2013.
Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
1. über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines technischen Berufes oder einen gleichwertigen Ausweis verfügt und mindestens 3 Jahre Praxis auf einem Klärwerk nachweist oder
2. mindestens 6 Jahre Praxis auf einem Klärwerk nachweist.
Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin / dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung.
Zweck der Prüfung
Durch die Prüfung wird festgestellt, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die erforderlichen beruflichen Kompetenzen verfügen, um Abwasseranlagen so betreiben zu können, dass der Schutz von Mensch, Gewässern und Umwelt vor nachteiligen Einflüssen möglichst jederzeit gewährleistet ist.
Deshalb ist eine mindestens drei- bzw. sechsjährige Vollzeittätigkeit in einem Klärwerk für die Zulassung zur Prüfung erforderlich. Bei Teilzeitanstellung verlängert sich die erforderliche Dauer der praktischen Tätigkeit entsprechend.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr von CHF 2’450.– (exkl. Übernachtung und Verpflegung) ist bis spätestens 15.9.2024 zu überweisen.
Repetentinnen und Repetenten der Prüfung erhalten je nach Zahl der zu absolvierenden Prüfungsteile eine Ermässigung der Prüfungsgebühr.
Prüfungsablauf
Die Prüfung umfasst einen praktischen Teil sowie schriftliche und mündliche Prüfungen; der detaillierte Prüfungsplan der mündlichen Prüfungen folgt zwei Monate vor Prüfungsbeginn (gemäss Prüfungsordnung).
Anmeldung
Der Anmeldung sind beizufügen:
- eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis;
- Kopien der geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;
- Angabe der Prüfungssprache:
- Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.
Anmeldeschluss: 30. Juni 2024 (Datum des Poststempels)
Später eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldung ist schriftlich mit Anmeldeformular an folgende Adresse zu richten:
Prüfungsseketariat FES/VSA, c/o VSA, Europastrasse 3, Postfach, 8152 Glattbrugg
Jeder Kandidat / jede Kandidatin wird während vier Tagen schriftlich, mündlich und praktisch geprüft. Die Gruppeneinteilung für die Prüfungen wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Zulässige Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung
- Pro Prüfungsteil zwei A4-Seiten handschriftliche Zusammenfassung
- Energieautonomer Taschenrechner ohne Textverarbeitung (kein Mobiltelefon)
- Formelsammlung wird zur Verfügung gestellt
Mündliche Prüfung:
- keine (notwendige Unterlagen werden zur Verfügung gestellt)
- Energieautonomer Taschenrechner ohne Textverarbeitung (kein Mobiltelefon)
Laborprüfung:
- keine (notwendige Laboranleitungen werden zur Verfügung gestellt)
- Energieautonomer Taschenrechner ohne Textverarbeitung (kein Mobiltelefon)
- Laborschutzausrüstung