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Stand der Technik KLARA

Frage

Eine Abwasserlösung muss nach dem Stand der Technik erstellt werden. Wer legt den Stand der Technik fest? Gibt es dazu Normen, Richtlinien oder Weisungen? Braucht es eine Zulassung für einen bestimmten Typ Kläranlage?

Antwort

Abwasserleitungen sind nach der SIA-Norm 190 Kanalisationen und der Schweizer Norm SN 592’000 Liegenschaftsentwässerung zu erstellen.

Kläranlagen sind nach dem Stand der Technik zu erstellen. Es gibt in der Schweiz keine Normierungs- und keine Zertifizierungsstelle, dies im Gegensatz z.B. zu Deutschland, wo dies durch den DWA geschieht.

Der Stand der Technik wird durch die Gewässerschutzfachstellen der einzelnen Kantone festgelegt. Der VSA-Leitfaden «Abwasser im ländlichen Raum», die Richtlinie «Kleinkläranlagen», das Herstellerverzeichnis und weitere Angaben in diesem Bereich der VSA-Webseite liefern dazu eine Grundlage. Die Neuerstellung und die Änderung von Abwasseranlagen sind in den meisten Kantonen bewilligungspflichtig.