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Richtlinie Abwasserbewirtschaftung: Versickerungsschacht

Frage

Gemäss der Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter müssen sowohl der Schlammsammler wie auch der Versickerungsschacht 10cm über Terrain liegen. Wieso ?
In welchen Fällen kann davon abgewichen werden ?

Antwort

In Kap. 1.9 steht: Die Deckel von Versickerungsanlagen und weitere Anlageteile wie Putzstutzen müssen dicht, verschliessbar (Dreifachverschluss) und zur Vermeidung von Fehlanschlüssen und als Hinweis bei Interventionen klar beschriftet sein. Ein Überstand des Deckels von mindestens 10 cm erhöht die Sicherheit vor einem Eindringen von Schadstoffen zusätzlich.

Auch in einigen kantonalen Merkblätter ist dies so geregelt. Die Behörden werden deshalb bei der Baubewilligung darauf schauen und dann wohl darauf bestehen.