VSA-Muster-Stellungnahme: Änderung des Gewässerschutzgesetzes 2026
VSA unterstützt die Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen
In der laufenden Revision des Gewässerschutzgesetzes GSchG werden die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen weiterentwickelt, um die Reinigungsleistung der ARA hinsichtlich der Elimination von Stickstoffverbindungen und organischen Spurenstoffen langfristig zu verbessern. Der VSA begrüsst die GSchG-Revision und stellt eine Muster-Stellungnahme in Deutsch und Französisch zur Verfügung. Bei der konkreten Anforderung an die Stickstoffelimination gehen die Meinungen innerhalb des VSA-Vorstandes auseinander, weshalb der VSA seinen Mitgliedern zu diesem Punkten zwei unterschiedliche Beurteilungen zur Auswahl vorlegt. Der VSA beantragt zudem, dass Abwassergebühren künftig auch für Massnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Zielen sowie für Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel verwendet werden dürfen. Der VSA ruft alle Mitglieder auf, die Muster-Stellungnahme aufzunehmen und eine eigene Stellungnahme einzureichen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. März 2026.
👉 zu den Dokumenten VSA-Musterstellungnahme

Reden Sie mit!
Bitte teilen Sie uns bis zum 28. Februar 2026 mittels
👉 Antwortformular mit, wie Sie zum umstrittenen Punkt stehen. Der VSA-Vorstand wird Anfang März festlegen, wie die finale VSA-Stellungnahme abgegeben werden soll.
Die Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) muss verbessert werden, um dem technischen Standard zu entsprechen und die Grenzwerte im Gewässer einzuhalten. Dafür werden neue Anforderungen an die Reinigungsleistung der ARA hinsichtlich der Elimination von Stickstoffverbindungen und organischen Spurenstoffen auf Verordnungsstufe festgelegt. Damit die zusätzlichen Massnahmen zur Elimination der organischen Spurenstoffe über die bestehende Abwasserabgabe des Bundes mitfinanziert werden können, muss auf Gesetzesstufe der maximale Abgabesatz erhöht und die Abgabeerhebung bis 2050 verlängert werden.

VSA begrüsst Revision
Der Vorstand hat im Januar die VSA-Stellungnahme verabschiedet. Grundsätzlich begrüsst der VSA die GSchG-Revision als einen wichtigen Schritt für gesunde und lebendige Gewässer. Er erachtet die im Gesetz vorgesehenen Regelungen als zielführend. Vorbehalte äussert ein Teil des VSA-Vorstandes bezüglich den für die GSchV-Revision vorgesehenen Bestimmungen resp. für die zu erstellenden Vollzugshilfen.
Unterschiedliche Meinung innerhalb des VSA – reden Sie mit
Die Muster-Stellungnahme des VSA äusserst sich
a) zu den einzelnen GSchG-Artikeln sowie
b) zu den Punkten gemäss erläuterndem Bericht, in dem die für die GSchV-Revision vorgesehenen Änderungen verankert sind.
Bezüglich Anforderung an die Stickstoffelimination konnte innerhalb des VSA-Vorstandes kein Konsens erzielt werden. Zu diesem Punkt stellt der VSA seinen Mitgliedern in der Muster-Stellungnahme beide Standpunkte zur Verfügung. Damit kann jede Organisation selbst entscheiden, welche Meinung sie übernehmen will. Bitte beachten Sie hierzu die Seiten 15/16 der VSA-Muster-Stellungnahme «Muster-Stellungnahme erläuternder Bericht GSchG».
Finanzierung von Schwammstadtmassnahmen ermöglichen
Der VSA regt zudem an, die heute äusserst starre Regelung im Art. 60a GSchG (Finanzierung der Abwasserentsorgung) mit einer KANN-Formulierung zu ergänzen, damit die Gemeinden auch Massnahmen der Abwasserentsorgung finanzieren dürfen, die gesetzlich noch nicht vorgeschrieben sind, so z.B. die Förderung privater Schwammstadt-Massnahmen bei bestehenden Liegenschaften. Der VSA stellt seinen Mitgliedern im Download unten einen konkreten Vorschlag zur Verfügung. Dieser kann im Bundesportal hochgeladen werden.
VSA-Plattform als beratende Stelle
Der VSA legt auch Wert darauf, dass ARA und Kantone im Vollzug des GSchG weiterhin auf fachliche Unterstützung und Beratung der VSA Plattform Verfahrenstechnik Mikroverunreinigung zählen können. Eine entsprechende Forderung ist in der Muster-Stellungnahme erläuternder Bericht GSchG, S.21 enthalten.
Zur Erarbeitung der Gesetzesvorlage hat das BAFU mehrere 🔗 Grundlagenstudien durchgeführt. Die Dokumente sind mehrheitlich nur in Deutsch verfügbar:
🔗 Auslegeordnung zu Massnahmen bei ARA zur Elimination von Stickstoff und Mikroverunreinigungen
🔗 Übertragbarkeit der Stickstoffelimination Modul (1) – Technischer Bericht
🔗 Anpassung der Abwasserabgabe – Szenarien im Kontext der Motion 20.4262
🔗 Anpassung der Abwasserabgabe – Zusatzauswertung: Sensitivität untersch. Reduktionen der Abwasserabgabe
🔗 Gesamtbetrachtung Weiterentwicklung Reinigungsleistung ARA
🔗 Kosten- und Grössenaufteilung der Nitrifikation und Stickstoffelimination – Ergänzungsdokument zur Studie «Gesamtbetrachtung Weiterentwicklung Reinigungsleistung ARA»
🔗 ARA-Ausbau zur Erfüllung der Motion 20.4262: Zusätzliche Massnahmen zur Einhaltung der numerischen
Anforderungen und deren Kosten
🔗 Kantonale strategische Planung ARA Grundlagen, Ziele, Inhalte und Vorgehen
🔗 Einfluss N- und EMV-Massnahmen auf die Abwassergebühren
🔗 Anpassung der Abwasserabgabe – Aktualisierung der Szenarien im Kontext der Motion 20.4262
🔗 Einfluss N- und EMV-Massnahmen auf die Kosten der Abwasserreinigung
🔗 Einfluss der Abwassereigenschaften und Platzverhältnisse einer ARA auf die Stickstoffelimination gemäss Motion 20.4261
🔗 VSA: Grundlagenstudien Revision Gewässerschutzgesetz
- Publikationsjahr: 2026