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Stellungnahme: VSA unterstützt Stossrichtungen der GSchG-Revision

In der laufenden Revision des Gewässerschutzgesetzes GSchG werden die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen weiterentwickelt, um die Reinigungsleistung der ARA hinsichtlich der Elimination von Stickstoffverbindungen und organischen Spurenstoffen langfristig zu verbessern. Der VSA begrüsst die GSchG-Revision mehrheitlich und regt an, im Hinblick auf die kommende Revision der Verordnung gewisse Fragen vertieft zu klären. Zu der für ARA-Betreiber zentralen Anforderung bezüglich Stickstoffreduktion schlägt der VSA einen Kompromiss vor, der es erlaubt, schweizweit eine Stickstoffelimination von 80% zu erreichen, gleichzeitig aber Ausnahmen ermöglicht für ARA, bei denen eine Stickstoffelimination > 70% technisch nicht machbar oder wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Der VSA beantragt zudem, dass Abwassergebühren künftig auch für Massnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Zielen sowie für Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel verwendet werden dürfen.

Die Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) muss verbessert werden, um dem technischen Standard zu entsprechen und die Grenzwerte im Gewässer einzuhalten. Dafür werden bereits jetzt die angedachten neuen Anforderungen an die Reinigungsleistung der ARA hinsichtlich der Elimination von Stickstoffverbindungen und organischen Spurenstoffen auf Verordnungsstufe aufgezeigt.

VSA begrüsst GSchG-Revision mehrheitlich

Grundsätzlich begrüsst der VSA die GSchG-Revision als einen wichtigen Schritt für gesunde und lebendige Gewässer. Er erachtet die im Gesetz vorgesehenen Regelungen grösstenteils als zielführend. Zu den einzelnen Punkten äussert sich der VSA wie folgt:

  • Anpassung der Spurenstoff-Abwasserabgabe: Damit die zusätzlichen Massnahmen zur Elimination der organischen Spurenstoffe über die bestehende Abwasserabgabe des Bundes mitfinanziert werden können, muss auf Gesetzesstufe der Abgabesatz auf höchstens 16 Franken pro Einwohner/-in und Jahr und die Abgabeerhebung bis maximal Ende 2050 verlängert werden. Der VSA ist mit der vorgeschlagenen Finanzierungslösung einverstanden und beurteilt sie als faire und pragmatische Lösung für alle ARA-Grössenklassen. Der VSA fordert jedoch, dass die erweiterte Herstellerverantwortung gemäss der EU beobachtet und allenfalls später auch in der Schweiz umgesetzt wird.
  • Zuströmbereiche zum Schutz Trinkwasserfassungen: Der VSA ist einverstanden, dass Fassungen zur Gewinnung von Trinkwasser durch die Bezeichnung sogenannter Zuströmbereiche besser vor Verunreinigungen geschützt werden sollen. Gleichzeitig fordert der VSA, dass zur Verringerung der Nitrateinträge ins Grundwasser schweizweit für die Zuströmbereiche eine trinkwasserschonende Bewirtschaftung im Acker- und Gemüsebau definiert werden soll.
  • Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung: Der VSA lehnt die gemäss Revision vorgesehene Lockerung der Abwasser-Anschlusspflicht von Landwirtschaftsbetrieben an die Kanalisation ab. Ziel der GSchG-Revision ist eine Verbesserung des Gewässerschutzes. Deshalb ist es nicht sinnvoll, mit der gleichen Vorlage durch die landwirtschaftliche Verwertung des Abwassers zusätzliche Stickstoffeinträge auf Felder, Böden und Gewässer zu ermöglichen.

VSA fordert für die vorgesehene GSchV-Revision Anpassungen und Präzisierungen

Im Hinblick auf die für 2028 vorgesehene Vernehmlassung der GSchV-Revision, resp. für die zu erstellenden Vollzugshilfen, speist der VSA konkrete Verbesserungsvorschläge ein:

  • Spurenstoffelimination: Der VSA begrüsst die neuen Anforderungen, verlangt jedoch, dass die Massnahmen an der Quelle ebenfalls weiterverfolgt werden. Zukünftig sollen auch Kombiverfahren abgeltungsberechtigt sind, sofern sie für die Erfüllung von Anhang 2 GSchV erforderlich sind. Für die Bestimmung des Reinigungseffekts empfiehlt der VSA, bei der Ermittlung der Reinigungsleistung (80-prozentige Elimination der Mikroverunreinigungen) zwischen Trocken- und Regenwetter zu unterscheiden. Zu prüfen sei auch, ob für die zweite Ausbauphase Vollstromanlagen zur Vermeidung von Überschreitungen der numerischen Anforderungen erforderlich sind.
  • Reduktion Stickstoffeinträge: Der VSA begrüsst die Anforderungen an Ammonium und Nitrit und unterstützt das Ziel einer Stickstoffelimination von 80%. Der VSA fordert, auf Verordnungsebene oder in einer Vollzugshilfe festzulegen, wie die massgebende Stickstoffelimination zu bestimmen ist, um eine verhältnismässige und zielgerichtete Umsetzung zu erlauben. Weil eine Stickstoffelimination von 80% voraussichtlich nicht auf jeder ARA > 10’000 EW erreichbar ist, schlägt der VSA zudem vor, das Ziel von 80% pro Gewässer-Einzugsgebiet (Rhein, Rhone, Po, Inn) oder allenfalls pro See-Einzugsgebiet festzulegen: Wenn grosse ARA 85% oder sogar 90% Stickstoffelimination erreichen, ergibt dies Spielraum für (kleinere) ARA im selben Einzugsgebiet, welche die 80% nicht erreichen können. Allerdings bräuchte es einen finanziellen Ausgleich zwischen den ARA, die mehr als 80% eliminieren und denjenigen mit einer Anforderung von 70%. Mit dieser Lösung könnten Investitions- und Betriebskosten optimiert werden. Alternativ dazu könnten für ARA mit ungünstigen Standortfaktoren (Platz, C/N-Verhältnis, Temperatur etc.) Ausnahmemöglichkeiten geschaffen werden, wobei eine Mindestanforderung von 70% gelten soll. Mit dieser Variante würde das Ziel einer schweizweiten Stickstoffelimination von 80% voraussichtlich aber nicht erreicht.

Finanzierung von Schwammstadtmassnahmen ermöglichen
Der VSA regt zudem an, die heute äusserst starre Regelung im Art. 60a GSchG (Finanzierung der Abwasserentsorgung) mit einer KANN-Formulierung zu ergänzen, damit die Gemeinden auch Massnahmen der Abwasserentsorgung finanzieren dürfen, die gesetzlich noch nicht vorgeschrieben sind, so z.B. die Förderung privater Schwammstadt-Massnahmen bei bestehenden Liegenschaften.

VSA-Plattform als beratende Stelle

Der VSA legt Wert darauf, dass ARA und Kantone im Vollzug des GSchG weiterhin auf fachliche Unterstützung und Beratung der VSA Plattform Verfahrenstechnik Mikroverunreinigung zählen können und begrüsst die vorgesehene Verdoppelung der finanziellen Mittel für Arbeiten von gesamtschweizerischem Interesse zur Erfolgskontrolle, zur technischen Weiterentwicklung und zur Förderung des Wissensaustausches zwischen Forschung, Vollzug und Praxis.

Resultate aus Umfrage zur Anforderung bez. Stickstoffelimination

Der VSA führte vom 01.02.2026 bis zum 28.02.2026 eine Umfrage bei seinen Mitgliedern durch, bei der 168 Rückmeldungen eingegangen sind. Wir bedanken uns bei allen für die rege Teilnahme und die aktive Auseinandersetzung mit dem wichtigen Thema. Rund 90% der Teilnehmenden votierten für eine Anforderung von mindestens 70% mit einem Zielwert von 80%. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Umfrage überwiegend von ARA-Betreiber/-innen ausgefüllt wurde und damit vor allem deren Perspektive widerspiegelt. Sie liefert eine wichtige Grundlage für die Meinungsbildung innerhalb des VSA, ersetzt jedoch nicht die fachliche Gesamtbeurteilung des Verbandes als Gewässerschutzverband.

Dem VSA-Vorstand war es ein grosses Anliegen, dass wir uns als Gewässerschutzverband für eine klare Verbesserung der Gewässerqualität einsetzen und uns zur vorgeschlagenen Stickstoffelimination von 80% bekennen, gleichzeitig aber auch die grossen Bedenken der ARA-Betreiber/-innen zum Ausdruck bringen, dass ein flächendeckend verbindlicher Wert von 80% voraussichtlich nicht in jedem Einzelfall erreicht werden kann.

Vor diesem Hintergrund entschied sich der Vorstand, mögliche Kompromisse vorzuschlagen (s. Haupttext), mit denen beiden Standpunkten Rechnung getragen wird. Der VSA legt dem BAFU nahe, die Zeit bis zur Revision der Gewässerschutzverordnung zu nutzen, um eine Kompromiss-Variante zu konkretisieren und ist gerne bereit, dabei mitzuwirken.

VSA unterstützt Erweiterung der Anforderungen in der GSchV-Revision

Parallel dazu hat sich der VSA auch zur aktuell laufenden Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) geäussert. Der Verband begrüsst die Erweiterung der Stoffliste mit ökotoxikologisch begründeten Anforderungen an die Wasserqualität grundsätzlich, fordert jedoch, dass für besonders problematische Pestizidwirkstoffe wie Lambda-Cyhalothrin, Deltamethrin und Foramsulfuron ebenfalls verbindliche Grenzwerte festgelegt werden. Damit soll der Schutz der Schweizer Gewässer konsequent weiter gestärkt werden (siehe separate Mitteilung)

  • Publikationsjahr: 2026

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