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Ein kleiner Bach fließt durch eine üppige grüne Vegetation. Eine überlagerte Grafik in der Ecke zeigt Regierungsgebäude und ein Symbol für ein Rechtsdokument.

VSA unterstützt Stossrichtungen der GSchG-Revision

In der laufenden Revision des Gewässerschutzgesetzes GSchG werden die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen weiterentwickelt, um die Reinigungsleistung der ARA hinsichtlich der Elimination von Stickstoffverbindungen und organischen Spurenstoffen langfristig zu verbessern. Der VSA begrüsst die GSchG-Revision mehrheitlich und regt an, im Hinblick auf die kommende Revision der Verordnung gewisse Fragen vertieft zu klären. Zu der für ARA-Betreiber zentralen Anforderung bezüglich Stickstoffreduktion schlägt der VSA einen Kompromiss vor, der es erlaubt, schweizweit eine Stickstoffelimination von 80% zu erreichen, gleichzeitig aber Ausnahmen ermöglicht für ARA, bei denen eine Stickstoffelimination > 70% technisch nicht machbar oder wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Der VSA beantragt zudem, dass Abwassergebühren künftig auch für Massnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Zielen sowie für Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel verwendet werden dürfen.

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