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Dimension von Sammel- und Grundleitungen

Frage

Die Norm Art. 3.7.4 erlaubt explizit nur bei Grundleitungen im Anschluss an eine Fallleitung über 10m eine Rohrweite grösser also DN 125 zu wählen.

Warum nicht auch bei Sammelleitungen? Die Überdrucksituation ist ja bei beiden Ausführungen (ob unter der Bodenplatte oder an der Decke) gleich.

Antwort

Anleitung zu den Dimensionen von Grund- und Sammelleitungen:

  • Sammelleitungen Berechnung nach Ziffer 7.5, mind. DN 80
  • Grundleitungen Berechnung nach Ziffer 7.5, mind. DN 100
  • Grundleitungen Berechnung nach Ziffer 7.5, mind. DN 125, falls angeschlossenen Fallleitung > 10.0 m mit WC angeschlossen sind.

Grund für unterschiedliche minimale Nennweiten bei Grund- und Sammelleitungen:

Die Sammelleitungen sind frei verlegt und können bei Änderungen der Nutzung mit anderer Nennweite ersetzt werden. Die Grundleitungen sind unter der Bodenplatte verlegt und können NICHT mehr verändert werden. Sie werden deswegen etwas grösser verlegt. Die Forderung kommt also nicht vom Unter- und Überdruck, sondern davon, ob Installation ausgebaut werden kann oder nicht.