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Entwässerung Ölabscheider (12-2020)

Frage

Wir haben einen Kunde mit einer bestehenden, sehr alten Liegenschaft. In dieser Liegenschaft hat es einen Autogaragenteil.


Die Entwässerung der Garage und vom UG erfolgt über einen Ölabscheider in die Kanalisation. Die oberen Geschosse werden natürlich in die Kanalisation geführt. Die Höhe der Kanalisation ist zu hoch um das Untergeschoss direkt dort einzuführen.
Im Untergeschoss sind Umbauten geplant,

Meine Fragen:

  • Was darf man / was darf man nicht über den bestehenden Ölabscheider entwässern? Waschtisch, Waschtrog, Waschmaschine, WC Anlage?
  • Ist eine allgemeine Antwort überhaupt verlässlich oder gibt es je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedliche Richtlinien?

Antwort

Grundsätzlich empfehlen wir industrielles (gewerbliches) Abwasser vor der Behandlung in einem Mineralölabscheider von häuslichem Abwasser zu trennen. Dies geht unter anderem auch aus der SN 592’000 hervor:

Hygiene (SN 592’000, Kap. 2.4.5):

Das Schmutzwasser muss möglichst direkt und ohne Ablagerungen der Grundstücksentwässerung und der Kanalisation zufliessen.
Zudem ist zu bedenken, dass bei der Wartung des Mineralölabscheiders der Inhalt als Sonderabfall zu entsorgen ist. Bei einer zusätzlichen Einleitung von häuslichem Abwasser in einen Mineralölabscheider würden die Wartungsintervalle verkürzt und die Sonderabfallmenge massiv erhöht werden. Dies würde zu einer Vervielfachung der Betriebskosten führen.

Zu Ihrer Frage:

Über einen Mineralölabscheider darf kohlenwasserstoffhaltiges, gewerbliches Abwasser geleitet werden.
Gemäss SN 592’000 ist aus hygienischen Gründen eine direkte Ableitung, ohne Ablagerungen, des häuslichen Abwassers (Waschtisch, Waschtrog, Waschmaschine, WC Anlage) vorzusehen. Wir empfehlen auch deshalb häusliches Abwasser nicht über einen Schlammsammler/Mineralölabscheider abzuleiten.