Merkblatt: Stand der Technik
Industrie und Gewerbebetriebe müssen bei Produktionsprozessen und bei der Abwasserbehandlung den «Stand der Technik» einhalten. Zudem kann die Behörde in Abhängigkeit des Standes der Technik Anforderungen verschärfen, ergänzen oder erleichtern. Die Umsetzung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist anspruchsvoll. Für das grundsätzliche Verständnis «des Standes der Technik» im Hinblick auf einen einheitlichen Vollzug dient das vorliegende Merkblatt. Es erklärt die gesetzlichen Hintergründe, erläutert deren Bedeutung und macht konkrete Empfehlungen für die Umsetzung. Wichtig ist hierbei einerseits die Unterscheidung in neue, bzw. zu sanierende und bestehende Betriebe (Bestandesschutz) und andererseits der Ermessensspielraum, der situativ – also im Einzelfall – ausgelegt werden muss (Verhältnismässigkeit).
- Publikationsjahr: 2022