Entwässerung von Autowaschanlagen (4-2019)
Frage
Ich bin an der Planung einer Autowaschanlage und sollte die 4 Waschplätze über einen Hofsammler entwässern. Nun bin ich nicht sicher ob ich für die Dimensionierung der einzelnen Hofsammlers (Durchmesser + Tiefe) die gleiche Formel wie aus dem «Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung – Planung und Ausführung» benutzen kann. Meine Fläche beträgt 34 m² was bedeuten würde, dass es einen Abflusswert von 1.02 l/s ergibt.
Da aber am Tag mehrere Auto’s gewaschen werden können, bin ich mir nicht sicher ob diese Formel wirklich stimmt. Könnten Sie mir vielleicht weiterhelfen?
Antwort
Dimensionierung Schlammsammler:
Für die Dimensionierung empfehlen wir Ihnen die Anfrage bei einem Lieferanten einer Abwasservorbehandlung. Ansonsten können Sie sich an ein Ingenieurbüro wenden oder die Berechnung gemäss Schweizernorm SN 592’000 durchführen. Gemäss der Richtlinie und Praxishilfe Regenwasserentsorgung des Kantons Zürich müssen gewerbliche Waschplätze überdacht sein. Somit ist für die Dimensionierung nur das Waschwasser relevant. Pro Waschvorgang ist mit 150 Liter Waschwasser zu rechnen. Dies entspricht 15 l/min und Waschplatz. Also bei vier Waschplätzen 60 L/min oder 1,0 l /s. Bei Waschplätzen gelten die erhöhten Anforderungen (Sinkgeschwindigkeit 18 m/h und Aufenthaltszeit 120 s), deshalb ist gemäss SN 592’000 (Kap. 7.6.3) mindestens ein Normschacht (Schlammsammler) mit 0,60m ᴓ und 1,1 m Nutztiefe vorzusehen.
Entwässerung von Autowaschplätzen:
Es wird unterschieden zwischen Autowaschplätzen,
- für ausschliessliche Karosseriereinigung oder
- Motor- und Chassiswäschen
Die nötigen Vorbehandlungen des Abwassers sind auf den Seiten 8 und 9 des Merkblattes Umweltschutz in ihrem Betrieb Auto- und Transportgewerbe zu finden oder in der SN 592’000 im Kapitel 6.
Empfehlungen, Merkblätter, Informationen:
- Schweizer Norm SN 592’000
- Merkblatt Umweltschutz in ihrem Betrieb Auto- und Transportgewerbe
- Richtlinie Regenwasserentsorgung
Gesetzliche Grundlagen:
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983; SR 814.01
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991; SR 814.20
- Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998; SR 814.201
- Kommunale Bauordnung und Abwasserreglement