Empfehlung: Mit Förderbeiträgen zu Netto-Null auf ARA
ARA sind verantwortlich für rund 1-2% der Treibhausgas-Emissionen der Schweiz. Sie sollen gemäss Klima- und Innovationsgesetz bis 2050 Netto-Null erreichen, auch wenn dazu momentan noch keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Dazu existiert die Möglichkeit, gewisse Massnahmen als Kompensationsprojekte umzusetzen und so eine Mitfinanzierung durch die Stiftung KliK zu erwirken. Der VSA empfiehlt seinen Mitgliedern, Massnahmen rasch bei den Stiftungen anzumelden und umzusetzen.
Die Lachgas- und Methanemissionen machen über 80% der Treibhausgasemissionen auf ARA aus. Daher haben Massnahmen zu deren Reduktion die grösste Wirkung hinsichtlich des Erreichens des Ziels Netto-Null und machen mehr als 95% des Reduktionspotentials auf ARA aus. Zielführende Massnahmen sind die Erhöhung und/oder Optimierung der Stickstoffelimination, die Behandlung von Abluft mit erhöhter Lachgaskonzentration mit einer RTO-Anlage (thermische Abgasreinigung) und die Abdeckung von Schlammstapeln.
Es existieren verschiedene Möglichkeiten, Netto-Null-Massnahmen auf ARA mitzufinanzieren:
1) Finanzierung der Netto-Null-Massnahmen über Gebühren
Massnahmen zur Reduktion der Lachgas- und Methanemissionen können über Gebühren finanziert werden, wenn sie dem Stand der Technik entsprechen und zu den Kernaufgaben der Abwasserreinigung gehören. Die oben beschriebenen Reduktionsmassnahmen erfüllen diese Voraussetzung. Hingegen können Negativemissionstechnologien (NET) gemäss aktueller Gesetzgebung nicht über Gebühren finanziert werden.
Hinweis zu PV-Anlagen: Sofern die Anlage wirtschaftlich ist, darf sie über Gebühren finanziert werden.
2) Umsetzung und Mitfinanzierung gewisser Netto-Null-Massnahmen als Kompensationsprojekte
Netto-Null-Massnahmen zur Lachgas- (RTO und dynamische Regelung) sowie Methanreduktion (Stapelabdeckung) können mindestens bis 2030 als Kompensationsprojekte umgesetzt werden (KliK | Programm Lachgasreduktion in ARA; KliK | Programm Methanreduktion in ARA). Die Stiftung KliK erwirbt die daraus erzielten Bescheinigungen und ermöglicht so eine Mitfinanzierung der Projekte. Das 👉 KliK-Faktenblatt zur Finanzierung sowie die 👉 Internetseite des BAFU bieten eine Orientierung zum Vorgehen.
3) Finanzierung der Netto-Null-Massnahmen mit Unterstützung neuartiger Technologien
Gemäss dem Klima- und Innovationsgesetz KlG kann der Bund neuartige Technologien und Prozesse mit Finanzhilfen unterstützen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einreichung eines Fahrplans bis 2029, worin festgelegt ist, wie die Ziele erreicht werden. Allerdings ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, ob ARA als gebührenfinanzierte Unternehmen eine Förderung erhalten Die Anforderungen an die Fahrpläne sowie die förderberechtigten Massnahmen definiert der Bund in der Klimaschutzverordnung. Diese Verordnung tritt per 1.1.2025 in Kraft.
VSA-Empfehlung: Das Heft in die Hand nehmen
ARA müssen bis 2050 Netto-Null erreichen. Je schneller die Emissionen reduziert werden, desto besser. Mit den KliK-Programmen stehen den ARA momentan noch bis mindestens 2030 hohe Förderbeiträge zur Verfügung. Aber eine gesetzliche Pflicht zur Erreichung von Netto Null ist absehbar. Ab dann wird es keine Fördergelder mehr geben. Aus diesen Überlegungen und weil die Kompensation höher ausfällt, je früher die Massnahme umgesetzt wird, empfiehlt der VSA seinen Mitgliedern, die beitragsberechtigten Massnahmen so rasch als möglich bei KliK anzumelden und umzusetzen. Mit der Anmeldung gehen ARA keine Verpflichtung ein.
NET-Massnahmen sind momentan nicht prioritär gegenüber der Reduktion von Treibhausgasemissionen und können auch später angegangen werden.
- Publikationsjahr: 2024