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Merkblatt (interkantonal): Saugfahrzeuge mit integrierter Abwasservorbehandlung

Der Betrieb eines Saugfahrzeugs mit integrierter Abwasservorbehandlung ist bewilligungspflichtig. Das Unternehmen muss vor der Betriebsaufnahme in jedem Kanton, in dem es tätig sein will, ein Gesuch bei der zuständigen Behörde einreichen. Für die erstmalige Bewilligung sind eine Testphase und Abwasseranalysen erforderlich; bereits in einem anderen Kanton bewilligte Fahrzeuge benötigen in der Regel keine weiteren Testanalysen. Das vorliegende interkantonale Merkblatt erläutert die erforderlichen Gesuchsunterlagen, das Vorgehen während der Testphase und die Anforderungen an den Routinebetrieb.

  • Publikationsjahr: 2019

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