Bodenabläufe in Heizräumen (8-2019)
Frage
Gibt es Vorschriften, oder Merkblätter betreffend Bodenabläufe in bestehenden Heizzentralen mit Ölfeuerungen?
Speziell bei offenen Schächten (mit Lochdeckel) die mit einer Pumpe hochliegend in die Kanalisation geführt werden.
Antwort
Zuständig für den Vollzug ist die jeweilige kantonale Fachstelle. Die Kantonale Fachstelle entscheidet über die Vorgehensweise.
In Ölheizzentralen mit Bodenabläufen ist sicherzustellen, dass kein Heizöl in die Kanalisation gelangt. Dies geht unter anderem auch aus der Schweizernorm SN 592 000:2024 hervor. Grundsätzlich darf in Ölheizzentralen kein Bodenablauf vorhanden sein. Ist trotzdem ein Bodenablauf vorhanden, ist dieser von Ölinstallationen durch bauliche Massnahmen räumlich zu trennen.
VSA Empfehlungen, Merkblätter:
- Merkblatt AFU 062 des Kantons St. Gallen «Gestaltung von Heizräumen bei vorhandenen Bodenabläufen»
Gesetzliche Grundlagen:
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983; SR 814.01
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991; SR 814.20
- Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998; SR 814.201