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Mindestgefälle Schmutzwasserleitung

Frage

Wenn ein Gebäude direkt an eine kommunale Schmutzwasserleitung anschliessen kann, ist dann das Mindestgefälle von 1.5 % (gemäss SN 592 000) ebenfalls einzuhalten? Kommunale Leitungen haben ja oftmals viel geringere Gefälle.

Alternativ könnte ein Pumpschacht gebaut, oder das Gebäude höher gesetzt werden. Was sind die Vor- und Nachteile?

Antwort

Die SN 592 000 gilt für Anlagen der Liegenschaftsentwässerung. Im Unterschied zu öffentlichen Abwasserleitungen fliesst dort nicht ständig Schmutzwasser, sondern nur, wenn im Haus irgendwo Wasser gebraucht wird. Deshalb sind die Anforderungen an das Gefälle höher als für öffentliche Leitungen. Zu berücksichtigen ist sicher auch, wie viel und wie stetig Abwasser produziert wird.

Grundsätzlich sind Sie an die Norm gebunden. Wenn ein Planer sich nicht an die Vorgaben der Norm hält, übernimmt er die volle Verantwortung für allfällige Konsequenzen resp. betriebliche Probleme (wegen Ablagerungen).

 

Vorteil des Pumpschachtes: Das Gebäude ist automatisch gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation geschützt.

Vorteil des Höhersetzens der Gebäude: die Gebäude sind gegen Oberflächenabfluss (bei Starkregen) geschützt. Siehe dazu auch https://www.schutz-vor-naturgefahren.ch/architekt/unterstuetzung/D0260.html