Interessenabwägung in der Wasserwirtschaft
Wasserwirtschaftliche Projekte führen oft zu Zielkonflikten zwischen Schutz und Nutzung.
Weil betroffene Sektoren ihre Bauvorhaben oftmals ohne systematische Ermittlung aller relevanten
Interessen vorantreiben, werden Interessenkonflikte teilweise erst im Baubewilligungsverfahren
erkannt. Dies führt zu Verzögerungen, Blockaden oder Gerichtsverfahren. Dieser Fachkurs vermittelt
deshalb die Grundlagen einer frühzeitigen Interessenabwägung und zeigt anhand von Praxisbeispielen,
wie sich Konflikte proaktiv lösen lassen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern.
1 Tag
Akteur/-innen der Wasserwirtschaft, wie beispielsweise Projektleiter/-innen Wasserbau,
Siedlungswasserwirtschaft, Umweltschutz etc., Behördenmitglieder auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden sowie NGO-Vertreter/-innen, welche sich bei Bauprojekten einbringen.
- Einführung in die Interessenabwägung
- Wie erfolgt eine Interessenabwägung auf kantonaler Stufe?
- Wie gelingt ein ARA-Ausbau in einem Schutzgebiet von nationaler Bedeutung?
- Welche Interessen sind bei einem Revitalisierungsprojekt zu beachten?
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Interessenabwägungen im Konzessionsverfahren am Bespiel des Wasserkraftwerks Beznau
- Interessenabwägung auf Stufe UVP / UVB
- Aktuelle Rechtsprechung zur Interessenabwägung im Umweltrecht
- Gruppenarbeit zu ausgewählten Fragestellungen
Die Teilnehmer/-innen lernen die Grundsätze einer Interessenabwägung und ein methodisches Vorgehen kennen, mit dem sicherstellt wird, dass öffentliche und private Interessen im Rahmen von Bauprojekten angemessen berücksichtigt werden. Damit sollen Konflikte vermieden und eine konsistente Planung gewährleistet werden. Ziel ist nicht nur eine nachhaltige Raumentwicklung, die sowohl ökologische als auch ökonomische und soziale Bedürfnisse berücksichtigt, sondern insbesondere auch die möglichst effiziente Abwicklung von Bewilligungsverfahren.
Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.