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Projektbeschrieb: P-Recycling

Hintergrund

Am 1. Januar 2016 trat die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) in Kraft und löste die bis dahin geltende Technische Verordnung über Abfälle (TVA) ab. Darin wird unteranderem festgehalten, dass bis 2026 Phosphor aus Klärschlamm zurückgewonnen werden muss.

Um die Umsetzung des Phosphor-Recyclings gemäss Art. 15 VVEA und der BAFU-Vollzugshilfe voranzutreiben, braucht es die Zusammenarbeit aller wichtigen Akteure – Bund, Kantone, Gemeinden, ARA, Klärschlamm-Trocknungsanlagen, KVA, Zementwerke, Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen, Landwirtschaft, Düngerhersteller.  Nachdem im Netzwerk SwissPhosphor 2018-2021 ein partizipativer Prozess gestartet wurde, um gemeinsam eine Entscheidungsgrundlage für das Phosphorrecycling in der Schweiz zu erarbeiten, wird nun in den vier BAFU-Arbeitsgruppen „Umsetzung Kantone“, „Produkte“, „Finanzierung“ und „Technik“ die Umsetzung konkretisiert.

Diese Arbeitsgruppen haben ihre Arbeit vorerst abgeschlossen und die entsprechenden Berichte sind auf der Website des BAFU veröffentlich:

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/abfall/fachinformationen/abfallpolitik-und-massnahmen/phosphorrecycling/swissphosphor-kopie.html

Aktuell geht es nun darum, wie mit der Umsetzungsfrist und der konkreten Umsetzung umgegangen wird. Die Arbeitsgruppen bleiben deshalb vorerst bestehen.

Ziel

Abgestimmte Planung zwischen allen Akteuren

Zielpublikum

Betreiber, Vollzugsbehörden

Projektorganisation

VSA-Vertreter in jeder Arbeitsgruppe

Laufzeit

2021-2024

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