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Chlor vs. Silber im Abwasser (11-2019)

Frage

Ist Chlor oder Silber schädlicher für die Umwelt, bzw. was sind jeweils die Gefahren der beiden Stoffe?

Antwort

Wie Paracelsus bereits sagte: » Dosis sola facit venenum» / Allein die Dosis macht das Gift


Allgemeines:

Beim Einsatz von Biozidprodukten gilt die Sorgfaltspflicht. Wer mit einem Biozidprodukt und seinen Abfällen umgeht, muss diese ordnungsgemäss verwenden und dafür sorgen, dass sie Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährden können. Das Biozidprodukt darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die auf der Verpackung und dem Sicherheitsdatenblatt angegebenen Hinweise und die Gebrauchsanweisung müssen berücksichtigt werden. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die eine fachgerechte und gezielte Verwendung des Biozidprodukts ermöglichen. Der Einsatz von Biozidprodukten ist auf das notwendige Mindestmass zu begrenzen. Er hat nach Möglichkeit in Kombination mit geeigneten vorbeugenden Massnahmen und mit anderen Verfahren (z.B. physikalischen, biologischen Methoden) zu erfolgen.



Silber im Abwasser:


Einen Studie von Bernd Nowack (Nanosilver Revisited Downstream, Bernd Nowack, Science, 2010, Vol. 330 no. 6007, pp. 1054-1055, DOI:10.1126/science.1198074) zeigt, dass in Kläranlagen 90% der Silberfracht mit dem Klärschlamm eliminiert werden. Die Silberfracht wird im Abwasser zum schwerlöslichen Silbersulfid umgewandelt und gelangt so in den Klärschlamm.



Silberprodukte in der Natur:


Wie sich Silberprodukte in der Natur verhalten, ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswirkung von Silber in Konsumgütern sich ähnlich verhält wie bei anderen Formen von Silber.



Aktivchlor im Abwasser:


Aktivchlor (z.Bsp. Natriumhypochlorit) in Verbindung mit organischen Materialen, wie beispielsweise Fett, kann organische Halogenverbindungen (AOX) bilden. Diese sind nur sehr schwer biologisch abbaubar und stellen somit eine Belastung für die Umwelt dar. Falls in der Kläranlage Ozon eingesetzt wird könnte Chlorat entstehen.



Aktivchlor in der Natur:


Beim Ableiten von Aktivchlor in ein Gewässer ist der Grenzwert von 0.5 mg Aktivchlor / Liter einzuhalten. Aktivchlor reagiert mit organischen Verbindungen zu biologisch schwer abbaubaren Produkten.


Fazit:

Es kann nicht generell gesagt werden, ob Aktivchlor oder Silber «schlimmer» ist. Wir empfehlen den Einsatz dieser Produkte auf das notwendige Mindestmass zu begrenzen.


Gesetzliche Grundlagen:

  • Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991; SR 814.20
  • Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998; SR 814.201

Literatur: